Die BGV-A3 schreibt vor, dass ortsfeste elektrische Betriebsmittel (Maschinen, Anlagen die nicht bewegt werden bzw. fest mit einer Anlage verbunden sind), wiederkehrend geprüft werden müssen.
*Zu „Betriebsstätten und Räumen besonderer Art“ zählen unter anderem landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten sowie Elektroanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Abweichend von der BGV-A3 wird empfohlen, die elektrotechnischen Anlagen, 3 jährig im Zuge der Prüfung nach BetrSichV mit zu überprüfen.