TRBS 1203 - befähigte Person was ist das?
Die TRBS 1203 ist „die“ technische Regel für Betriebssicherheit, die explizit eine technische Berufsausbildung voraussetzt und daneben „auch“ ein Studium anerkennt.
Auszug aus der TRBS 1203:
2 allg. Anforderungen an befähigte Personen
2.1 Berufsausbildung
- Energieelektroniker Anlagentechnik
- Fachagrarwirt Erneuerbare Energien Biomasse
2.2 Berufserfahrung
- 15 Jahre praktische Erfahrung in der E-Technik (Industrie)
- 10 Jahre Erfahrung in Planung, Bau, Inbetriebnahme, Prüfung von Biogasanlagen
2.3 zeitnahe berufliche Tätigkeit, Weiterbildung
- wie unter 2.2 beschrieben, seit 2006 ununterbrochen in der Bio gasbranche tätig. Nachweislich jährliche Weiterbildung in einschlägigen Kursen (TÜV, Fachverband Biogas)